Hallo,
ein 2014 enstandener Gewerbeverlust/Einzelfirma wurde im Rahmen der einkommensteuerlichen Zusammenveranlagung automatisch mit positiven Einkünften des Ehepartners verrechnet. Eigentlich sollte der Gewerbeverlust mit positiven Gewerbeeinkünften 2015 verrechnet werden.
Ist das rechtens? Wäre die Verrechnung 2014 vermeidbar gewesen nur durch eine getrennte Veranlagung?
ein 2014 enstandener Gewerbeverlust/Einzelfirma wurde im Rahmen der einkommensteuerlichen Zusammenveranlagung automatisch mit positiven Einkünften des Ehepartners verrechnet. Eigentlich sollte der Gewerbeverlust mit positiven Gewerbeeinkünften 2015 verrechnet werden.
Ist das rechtens? Wäre die Verrechnung 2014 vermeidbar gewesen nur durch eine getrennte Veranlagung?
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