Hallo,
ist denn folgende Überlegung richtig und so machbar?
2016 wird geheiratet. Keine Kinder vorhanden. Rein fiktiv verdiene ich 60.000 € (angestellt, brutto-gehalt), meine Frau 30.000 € (selbstständig. Dieser Betrag ist der Gewinn vor Steuern).
Jetzt ist es ja sinnvoll für mich die Steuerklasse 3 und für sie die Steuerklasse 5 zu wählen.
In 2017 wird meine Frau schwanger und bekommt 2018 ein Kind bzw. beantragt in 2018 Elterngeld.
Das Elterngeld wird aber auf Basis ihres letzten Netto-Gehalts berechnet. Das ist in 2017 aber ja entsprechend niedrig, da sie ja die ungünstige Steuerklasse 5 hat.
Daher jetzt folgende Überlegung:
2016 haben wir die Steuerklasse 3/5.
Für 2017 wechseln wir in 5/3 (!). Dann haben wir zwar das Jahr über relativ wenig Geld zur Verfügung (hoher Abzug durch meine ungünstige Steuerklasse), aber bei der Steuererklärung wird das ja wieder ausgeglichen. Es entsteht somit also kein Nachteil.
In 2018 bekommt meine Frau entsprechend ein höheres Elterngeld, weil sie ja ein hohes Netto-Einkommen hatte. Gleichzeitig wechseln wir wieder in die alte Steuerklasse 3/5, so dass mein Netto-Gehalt wieder steigt.
In 2019 gehe ich dann in Elternzeit bzw. beantrage Elterngeld, was dann ja auch wieder relativ hoch ist (durch meine Steuerklasse 3 in 2018).
Stimmt das denn so?
ist denn folgende Überlegung richtig und so machbar?
2016 wird geheiratet. Keine Kinder vorhanden. Rein fiktiv verdiene ich 60.000 € (angestellt, brutto-gehalt), meine Frau 30.000 € (selbstständig. Dieser Betrag ist der Gewinn vor Steuern).
Jetzt ist es ja sinnvoll für mich die Steuerklasse 3 und für sie die Steuerklasse 5 zu wählen.
In 2017 wird meine Frau schwanger und bekommt 2018 ein Kind bzw. beantragt in 2018 Elterngeld.
Das Elterngeld wird aber auf Basis ihres letzten Netto-Gehalts berechnet. Das ist in 2017 aber ja entsprechend niedrig, da sie ja die ungünstige Steuerklasse 5 hat.
Daher jetzt folgende Überlegung:
2016 haben wir die Steuerklasse 3/5.
Für 2017 wechseln wir in 5/3 (!). Dann haben wir zwar das Jahr über relativ wenig Geld zur Verfügung (hoher Abzug durch meine ungünstige Steuerklasse), aber bei der Steuererklärung wird das ja wieder ausgeglichen. Es entsteht somit also kein Nachteil.
In 2018 bekommt meine Frau entsprechend ein höheres Elterngeld, weil sie ja ein hohes Netto-Einkommen hatte. Gleichzeitig wechseln wir wieder in die alte Steuerklasse 3/5, so dass mein Netto-Gehalt wieder steigt.
In 2019 gehe ich dann in Elternzeit bzw. beantrage Elterngeld, was dann ja auch wieder relativ hoch ist (durch meine Steuerklasse 3 in 2018).
Stimmt das denn so?
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