Hi,
ich bin Student und habe nun meine Erste Steuererklärung als "Testlauf" abgegeben, um zu gucken wie das Finanzamt so reagiert. Es geht um die Erklärung 2012. Ich habe nicht gearbeitet und damals meinen Bachelor gerade angefangen.
Folgendes habe ich angegeben:
Werbekosten Arbeitsmittelpauschale: 110 Euro
Weg zur Uni als Pendlerpauschale.
So nun habe ich den Bescheid bekommen und habe fragen dazu die ich beantwortet haben möchte bevor die wichtige 2014er kommt wo es um richtig viel Geld geht.
Im Bescheid steht:
Summe aus unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben: 110
hinzu Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern: 39
Einkommen / zu versteuerndes einkommen: -71
Dazu kommen Erläuterungen zur Festsetzung: (Zitat)
"Aufwendungen für ein Studium nach Schulabschluss gehören zu den Sonderausgaben, nicht zu den Werbungskosten. Bis einschließlich Kalenderjahr 2013 sind Studienkosten mit den Grundsätzen des Reisekostenrechts abzugsfähig. Fahrten zur Hochschule bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind nicht mit der Entfernungspauschale sondern nur unter Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten abzugsfähig"
Meine Fragen:
1. Wieso werden von den 110 Euro Arbeitsmittelpauschale 39 Euro abgezogen. Sind das ernsthaft Kirchensteuern?! Ein drittel?
2. Ich habe natürlich Verlustvortrag angekreuzt. Habe aber nur einen Einkommensteuerbescheid erhalten. Fehlt da nicht ein Bescheid?
3. Ich habe meine Ausgaben als Werbekosten angegeben, muss ich nun Einspruch einlegen oder passiert dies automatisch weil im Anhang steht:
"vorläufig hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, $9 Absatz 6, § 12 Nummer 5 EStG)
4. Ich bin immer mit Öffis zur Uni, bis 2014 kann ich diese Kosten also nicht geltend machen. Ab 2014 allerding schon?
Vielen Danke für die Antworten, hilft mir extrem beim Verständnis
ich bin Student und habe nun meine Erste Steuererklärung als "Testlauf" abgegeben, um zu gucken wie das Finanzamt so reagiert. Es geht um die Erklärung 2012. Ich habe nicht gearbeitet und damals meinen Bachelor gerade angefangen.
Folgendes habe ich angegeben:
Werbekosten Arbeitsmittelpauschale: 110 Euro
Weg zur Uni als Pendlerpauschale.
So nun habe ich den Bescheid bekommen und habe fragen dazu die ich beantwortet haben möchte bevor die wichtige 2014er kommt wo es um richtig viel Geld geht.
Im Bescheid steht:
Summe aus unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben: 110
hinzu Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern: 39
Einkommen / zu versteuerndes einkommen: -71
Dazu kommen Erläuterungen zur Festsetzung: (Zitat)
"Aufwendungen für ein Studium nach Schulabschluss gehören zu den Sonderausgaben, nicht zu den Werbungskosten. Bis einschließlich Kalenderjahr 2013 sind Studienkosten mit den Grundsätzen des Reisekostenrechts abzugsfähig. Fahrten zur Hochschule bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind nicht mit der Entfernungspauschale sondern nur unter Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten abzugsfähig"
Meine Fragen:
1. Wieso werden von den 110 Euro Arbeitsmittelpauschale 39 Euro abgezogen. Sind das ernsthaft Kirchensteuern?! Ein drittel?
2. Ich habe natürlich Verlustvortrag angekreuzt. Habe aber nur einen Einkommensteuerbescheid erhalten. Fehlt da nicht ein Bescheid?
3. Ich habe meine Ausgaben als Werbekosten angegeben, muss ich nun Einspruch einlegen oder passiert dies automatisch weil im Anhang steht:
"vorläufig hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, $9 Absatz 6, § 12 Nummer 5 EStG)
4. Ich bin immer mit Öffis zur Uni, bis 2014 kann ich diese Kosten also nicht geltend machen. Ab 2014 allerding schon?
Vielen Danke für die Antworten, hilft mir extrem beim Verständnis