Einnahmen als Texter im Internet

  • Hallo,

    ich hoffe, dass ich hier eine Auskunft bekomme von Leuten, die sich ein bisschen mit diesem Thema auskennen. Ich habe in den vergangenen Wochen ein paar Euro als Texter im Internet verdient. Dazu gehören Seiten wie Textbroker.de oder Content.de. Dort kann man aus einem Auftrags-Pool Aufträge annehmen, die Texte verfassen und bekommt dann pro Wort ca. einen Cent bezahlt. Dieses Geld ist dann auf dem Kundenkonto dort vorhanden und kann auf das Bankkonto oder per Paypal ausgezahlt werden. Reich wird man dadurch natürlich nicht, aber als kleiner Nebenverdienst ist es ganz nett und außerdem macht es mir sehr viel Spaß.

    Nun frage ich mich aber, wie das ganze Rechtlich aussieht, denn ich möchte keine Probleme deshalb bekommen. Ich bin fest davon ausgegangen, dass ich die Einnahmen einfach am Ende des Jahres bei meiner Steuererklärung angeben kann. Wenn ich also meine Einkommenssteuererklärung abgebe, trage ich den Betrag dort ein. Ich habe kein Gewerbe angemeldet oder sonst irgendetwas. Ich habe aber eine Steuernummer, da ich vor einigen Jahren mal als Grafiker und Verkäufer von Sportartikeln selbstständig war und ein Gewerbe angemeldet hatte. Dieses habe ich schon vor drei Jahren abgemeldet, aber dennoch kann ich ja mit meiner Steuernummer die jetzigen Einnahmen als Texter angeben.

    Ich verdiene dadurch zwar sowieso so wenig, dass ich keine Steuern bezahlen muss, aber wenn ich es richtig verstehe, bin ich doch trotzdem dazu verpflichtet, die Einnahmen anzugeben, oder irre ich mich? Mache ich das richtig so mit der Steuererklärung am Jahresende, oder muss ich bereits zuvor irgendetwas dem Finanzamt melden?

  • Als Texter z.B. für Textbroker sind Sie selbstständig tätig. Konkret diese Art Tätigkeit müssen Sie nicht beim Gewerbeamt, sondern innerhalb eines Monats nach Aufnahme beim Finanzamt anmelden. Wenn noch nicht geschehen, schnellstens nachholen.

    Grundsätzlich sind Sie umsatzsteuerpflichtig, werden aber nach Ihrer Schilderung unter 17.500 Euro Umsatz liegen und deshalb als Kleinunternehmer durchgehen. Wenn Sie drüber kommen, müssen Sie entweder 7 Prozent (eigene geistige Leistung ohne besonderen Auftrag) oder 19 Prozent (in der Regel bei gezielten Aufträgen) Umsatzsteuer abführen, die Sie dem Auftraggeber in Rechnung stellen können.

    Mit dem FA korrespondieren Sie über Ihre normale Steuernummer bzw. die Identifikationsnummer.

    Sie müssen - zwingend elektronisch - eine EÜR abgeben, deren Ergebnis als selbstständige Einnahmen in die Einkommensteuererklärung einfließt.

    Beachten Sie die Möglichkeit einer Werbekostenpauschale für journalistische Tätigkeit, die bei nebenberuflichen bei 25 und bei hauptberuflichen Tätigkeiten bei 30 Prozent (mit je einer Höchstgrenze) liegt.

    Die SSE im Modus Gewinnerfassung 2016 bzw. Gewinnermittlung 2015 führt Sie durch alle Fragen.

    Staufer

  • Zitat von Staufer;19203

    Als Texter z.B. für Textbroker sind Sie selbstständig tätig. Konkret diese Art Tätigkeit müssen Sie nicht beim Gewerbeamt, sondern innerhalb eines Monats nach Aufnahme beim Finanzamt anmelden. Wenn noch nicht geschehen, schnellstens nachholen.

    Danke dir für deine Antwort. Ich mache das seit Januar, bin also über den Monat hinaus. Ich kenne mich leider mit diesen bürokratischen Dingen nicht sonderlich gut aus. Muss ich nun zum Finanzamt in meiner Nähe gehen und dort einen Termin machen und mitteilen, dass ich das seit Januar bereits mache? Möchte auf keinen Fall Ärger bekommen, sondern das Ganze einfach nur rechtlich einwandfrei lösen.

  • Zitat von Staufer;19210

    Schreiben Sie Ihrem FA einen formlosen Brief. Dann kommt von dort ein Fragebogen. Zuständiges FA siehe Steuernummer.

    Ich bin von Stuttgart nach Bremen umgezogen. Meine Steuernummer ist noch von damals aus Stuttgart, doch ich lebe nun seit mehreren Jahren in Bremen. Im Internet finde ich die Information, dass immer das Finanzamt zuständig ist, in dessen Bezirk ich lebe. Was ist nun korrekt? Soll der Brief nach Stuttgart oder nach Bremen versandt werden?

  • Das FA Ihres jetzigen Wohnortes, selbstverständlich. Ihr Umzug war ja bislang nicht zu erahnen. Und auch nicht, dass Sie seit mehreren Jahren keine aktuelle Steuernummer haben. Bitten Sie um Zuteilung einer neuen Steuernummer.

    Im Übrigen sollten Sie sich mal vertieft in Ihr steuerliches Thema einlesen. So einfach geht es leider nicht immer mit den richtigen Antworten wie hier im Forum unter "Der Steuerberater".

    Besorgen Sie sich eine SteuerSparErklärung 2016, damit können Sie forlaufend Ihre Einnahmen und Ausgaben in der Gewinnerfassung 2016 eintragen.

    Staufer

  • Vielen Dank noch einmal für Ihre Hilfe.

    Ich habe Ihren Rat befolgt und einen Brief an das zuständige Finanzamt geschickt. Dort habe ich meine Situation geschildert und um eine neue Steuernummer und die Formulare gebeten. Nun sollte alles seinen Gang gehen und ich kann die Einnahmen dann offiziell melden.

    Wie läuft es eigentlich ab, wenn sich jemand wirklich nicht beim Finanzamt meldet? Wenn man einen versicherungspflichtigen Job hat, geschieht ja alles automatisch und alle möglichen Ämter erfahren von der Festanstellung und den Einnahmen. Durch das Internet gibt es aber ja zahlreiche Einnahmemöglichkeiten, wo derartige Meldungen nicht stattfinden. Neben dem Texten fallen mir da spontan auch die Umfragen ein oder manche Leute verkaufen ja auch fast schon mit unternehmerischer Absicht Waren bei Ebay. Melden Unternehmen wie Ebay, die Text- und Umfragen-Portale denn auch die Namen und Verdienste der dort angemeldeten Personen dem Finanzamt? Teilweise werden ja bei solchen Portalen nicht mal die Adresse und Namen abgefragt, geschweigedenn überprüft. Wie sieht die Übermittlung der Daten denn dann aus?

  • Einkommensteuergesetz (EStG): § 1 Steuerpflicht, § 2 Umfang der Besteuerung.

    Wer blauäugig ist oder in böser Absicht meint, er könnte Steuern hinterziehen, dem sei mal § 370 EStG ff. - Steuerhinterziehung anempfohlen.

    Die Finanzämter haben sehr gut geschulte Abteilungen. Schon mancher professionelle Ebay-Anbieter hat damit sehr leidvolle Erfahrungen machen müssen.

    Auch gibt es Betriebsprüfungen bei Firmen, die Honorare oder sonstige Vergütungen zahlen.
    Und wenn dort Ihre Adresse steht, gibt es automatich eine Kontrollmitteilung an das Wohnort-Finanzamt.
    Sollten dann dort die korrespondierenden Einnahmen nicht versteuert sind, wird es etwas eng.

    Also: Fühlen Sie sich nicht so sicher...

    Staufer

  • Doch, jetzt fühle ich mich sicher, denn ich bin ja jetzt gemeldet ;)

    Ich frage nur aus Interesse. Denn ich musste mich ja nun inständig informieren, um überhaupt zu erfahren, wie ich mich melden muss usw. Dh das wird einem ja nicht abgenommen und mit zu wenig Hintergrundwissen oder eben aus böser Absicht kann es ja dazu kommen, dass es nicht gemeldet wird. Deshalb frage ich mich, wie das Finanzamt darüber in Kenntnis gesetzt wird, wenn die Person selbst es nicht meldet. Bei normalen Angestelltenjobs leuchtet es mir ja ein, aber bei so Online-Geschichten scheint es mir recht schwierig zu sein.

  • Zitat von Staufer;19231


    Auch gibt es Betriebsprüfungen bei Firmen, die Honorare oder sonstige Vergütungen zahlen.
    Und wenn dort Ihre Adresse steht, gibt es automatich eine Kontrollmitteilung an das Wohnort-Finanzamt.
    Sollten dann dort die korrespondierenden Einnahmen nicht versteuert sind, wird es etwas eng.

    Aha. Genau nach so einer Erklärung habe ich gesucht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!