• Hallo,

    kann mir jemand sagen, wo ich evtl. in der Steuererklärung die Kosten für
    - einen Grundstückskauf
    - Kosten Vermessungsingenieur
    - Gebühren Liegenschaftskataster
    - Notarkosten

    eintragen kann.
    Ich bin da ehrlich gesagt mit überfordert.

    In der Hoffnung, eine Antwort zu erhalten!

  • Geht es nur um den Grundstückskauf?

    Wenn Sie das darauf erstellte Gebäude/die Wohnung nur selbst nutzen, sind Kosten für die Anschaffung und Herstellung des Gebäudes bei Ihrer Steuererklärung grundsätzlich bedeutungslos.
    Es sei denn, Sie können ein Arbeitszimmer geltend machen.

    Wenn Sie vermieten und verpachten, finden Sie in der SteuerSparErklärung unter Werbungskosten V & V die entsprechenden Eingabemöglichkeiten.

    Bei der Abschreibung eines Gebäudes bei Vermietung und Verpachtung, das heißt bei der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten muss jedoch der eigentliche Grundstückswert herausgerechnet werden.

    Staufer

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