Hallo,
mein Arbeitgeber unterbreitet seinen Mitarbeitern z.Zt. ein Angebot zum Leasing
eines Geschäftsfahrrads über den Dienstleister
Der Leasingvertrag läuft 3 Jahre, danach kann das Fahrrad zum Preis von 10% der
ursprünglichen Anschaffungskosten übernommen werden.
Interessant ist, dass die jeweils monatlich zu errichtenden Leasingraten vom
Bruttogehalt weggehen und ggf. auch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich die Anschaffungskosten meines Fahrrads, mit dem ich jeden Tag zur Arbeit fahre,
auch direkt (also ohne Leasingvertrag) über 3 Jahre abschreiben?
Für die Privatnutzung würde ich hier ebenso wie beim Leasing die 1% Privatnutzungsregel
anwenden.
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten!
Grüße
H.