Leasing einen Geschäftsfahrrads

  • Hallo,
    mein Arbeitgeber unterbreitet seinen Mitarbeitern z.Zt. ein Angebot zum Leasing
    eines Geschäftsfahrrads über den Dienstleister
    Der Leasingvertrag läuft 3 Jahre, danach kann das Fahrrad zum Preis von 10% der
    ursprünglichen Anschaffungskosten übernommen werden.
    Interessant ist, dass die jeweils monatlich zu errichtenden Leasingraten vom
    Bruttogehalt weggehen und ggf. auch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.
    Nun zu meiner Frage:
    Kann ich die Anschaffungskosten meines Fahrrads, mit dem ich jeden Tag zur Arbeit fahre,
    auch direkt (also ohne Leasingvertrag) über 3 Jahre abschreiben?
    Für die Privatnutzung würde ich hier ebenso wie beim Leasing die 1% Privatnutzungsregel
    anwenden.

    Im Voraus vielen Dank für eure Antworten!

    Grüße
    H.

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