Wege zur Arbeit / Auswärtstätigkeit / ersten Tätigkeitsstätte / Auftragsbesprechung

  • Hallo lieber Leser.

    Ich bin Angestellter in Vollzeit. Arbeite 3-4 Tage zuhause am PC in meinem Wohnraum, ein Appartment welches mir gehört, in einem räumlich nicht getrennten Bereich.

    1-2 mal pro Woche fahre ich 160km zur Betriebsstätte meines Arbeitgebers (Planungsbüro) zur Dienst-/Auftragsbesprechung. Habe dort aber keinen Arbeitsplatz.

    Ich bin mir bezüglich der "ersten Tätigkeitsstätte" unsicher.

    Fragen:

    1) Wie kann ich diese ca. 80x160km i.J. Fahrten am besten absetzen? (Wege zur Arbeit o. Auswärtstätigkeit )
    2) Ich sehe keine Möglichkeit meinen privaten Raum aubzusetzen, oder?

    Danke für Hilfe.

    MFG,
    BoBurn

  • Ohne eine abschließende tragfähige Empfehlung abzugeben, kann man m. E. folgende Grundentscheidungen zurate ziehen:

    Sind die ausgeübten Tätigkeiten im häuslichen Arbeitszimmer und in der Firma qualitativ gleichwertig, liegt der Tätigkeitsmittelpunkt des Arbeitnehmers dort, wo er mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit verbringt (BMF, Schreiben v. 2.3.2011, BStBl. 2011 I S. 195, Rz. 11). Gemessen an diesem Grundsatz, ist ein zeitlich überwiegend genutzter Heimarbeitsplatz somit als Tätigkeitsmittelpunkt zu werten.

    Im vorliegenden Fall ist es das Appartement.

    Daraus erschließt sich aus meiner Sicht, dass die Fahrten zu den Besprechungen Auswärtstätigkeiten mit allen Folgen sein müssen. Ich würde es so dem FA vorlegen.

    Die Voraussetzungen für eine steuerlich relevante Anerkennung des AZ dürften mangels Abgetrenntheit nicht vorliegen.

    Vielleicht hat jemand eine andere Idee.

    Staufer

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