Steuer beim Hausverkauf

  • Guten Tag,

    Ich bin seit November 2010 Eigentümer einer Wohnung. Ich habe bis jetzt die Wohnung immer vermietet. Jetzt hatte ich vor die Wohnung zu verkaufen, das heisst vor dem Ende der Spekulationsfrist.
    Deshalb habe ich 2 Fragen:
    - wenn ich die Wohnung von jetzt (Juli 2015) bis Januar 2017, fallen Steuer an?
    - wenn ich die Wohnung jetzt verkaufe, wie rechnet man die Steuer?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüssen.

  • Grundsätzlich müssen Sie im Jahr des Verkaufs die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten versteuern. Zugerechnet werden können letzteren auch Renovierungskosten, die in den ersten drei Jahren nach Anschaffung angefallen sind.

    Staufer

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