STeuernachzahlungen

  • Hallo,

    Ich hätte da eine ganz grundlegende Frage für das allgemeine Verständnis darüber, wie Nachzahlungen bei Steuererklärungen genau zustande kommen.

    Ich habe bisher 3 Steuererklärungen abgegeben und erhielt bisher aber stets immer erfreulicherweise eine Rückzahlung.
    Dies habe jedoch ausschließlich meinen Reisekosten zur Arbeit zu verdanken. Nun bin ich näher an die Arbeit hingezogen, und der absetzbare Aufwandsbetrag für die täglich zurückgelegte Strecke reduziert sich erheblich.

    Meinem Steuerprogramm nach führt das jetzt nun zu erheblichen Nachzahlungen.
    Ein Freund, dem ich bei der Steuererklärung helfen wollte (es wird seine erste sein), spekulierte ebenfalls auf eine Rückzahlung wegen gelegentlicher berufsbedingter Auswärtsfahrten, doch in der Summe muss er dem Programm nach auch erstmal nachzahlen.

    Nun bin ich verwundert, da ich eigentlich dachte, dass Nachzahlungen erst entstehen, wenn man weitere Einnahmen und Erträge angibt, die bisher nicht steuerrechtlich erfasst wurden.

    Meine Frage also lautet: Wie kann es sein, dass man bei nur einer einzigen Einnahmequelle (der monatliche Arbeitslohn), für die man bereits jeden Monat Steuer abdrückt und (theoretisch) keine nennenswerten Ausgaben (außer Miete und Verpflegung) hat, trotzdem nochmal nachzahlen muss?

    Da zahlt man Monat für Monat die Steuern und dann muss man trotzdem nachzahlen, obwohl man keine weiteren Einnahmen hat?

    Basiert die Berechnungsgrundlage also tatsächlich auf dem Gedanken: "Wenn er so wenig im Jahr ausgibt, dann soll er eben einfach so nochmal zahlen"??

    Gibt es also eine Art Grenzbetrag an Jahresausgaben, der erreicht werden muss?

    Würde mich über eine kurze Aufklärung sehr freuen.

    Freundliche Grüße

  • Wie kann ich das prüfen?

    Meinem bisherigen Wissen nach ist man absofort verpflichtet jährlich eine Steuererklärung abzugeben, sobald man die erste eingereicht hat.
    Der erwähnte Freund von mir könnte sich ja also quasi noch drücken, für mich sehe ich da allerdings keine Alternative mehr.

    Was es mit dem Freibetrag auf sich hat, weiß ich leider auch nicht.

    Danke aber schonmal für das erste Antworte :)

  • Dazu schon mal als Antwort: es ist falsch, wenn Sie sagen: sobald man eine St.erklärung abgegeben hat, muss man immer eine St.erklärung abgeben. Das trifft nicht zu! Schauen Sie mal in den St.kompass, wer verpflichtet ist, eine St.erklärung abzugeben. Und das kann sich jedes Jahr - je nach den dann erzielten Einkünften und Bedingungen - ändern zum: Ja, abgabepflichtig oder Nein, nicht abgabe-pflichtig.

  • Interessant. Vielen Dank für die Auskünft.

    Die für mich wichtigste Frage bleibt aber noch offen.

    Warum bin ich nach Angabe meines Bruttojahreseinkommens und den STeuer- und sozialversicherungsabgaben zunächst grundsätzlich zu einer Nachzahlung verpflichtet?

  • Das kann theoretisch nur dann sein, wenn Sie das Jahr über nicht alle Steuern nach Tabelle abgeführt haben, die für das Gesamteinkommen greift.

    Haben Sie auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag erfassen lassen, der jetzt nicht mehr greift? Haben Sie irgendwo noch Einkommen eingetragen? Zur Not legen Sie einfach mal einen neuen Fall nur mit dem Lohneinkommen / den Daten der Jahreslohnsteuerbescheinigung an, damit alle Eingabefehler ausgeschlossen sind.

    Checken Sie doch mal, ob Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Siehe auch Cira2005. Haben Sie nur Einkommen auf Steuerkarte? Das ist einfach im Steuerkompass zu prüfen. Leider kann man hier im Forum keinen steuerlichen Rat geben.

    Staufer

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