Mein Mann ist Beamter des LKS Berlin, ich bin selbständig in sehr geringem Rahmen (gebe Nachhilfe). Mein Mann zahlt für uns alle (3 Kinder) die private Krankenversicherung, Beihilfeberechtigt sind alle.
Ich verdiene ca. 5000 Euro im Jahr, habe natürlich keinen Arbeitgeber, der irgendwelche Leistungen nach § 3 Nr. 62 EStG für mich zahlt.
Seit Jahren sind unsere Steuererklärungen immer gleich, noch nie wurde bei uns ein Vorwegabzug § 10 gekürzt. Nun wurden 16% abgezogen berechnet von dem Gehalt meines Mannes, aber auch von meinem "Lohn" für die Nachhilfestunden. Aber ich gehöre doch gar nicht zu den entsprechenden Berufsgruppen. Nur weil mein Mann mich privat krankenversichert, erhalte ich damit doch nicht Zukunftssicherungsleistungen.
Wir sollen nämlich darauf berechnet über 1000 Euro nachzahlen, sonst gab es immer etwas zurück. Wie können wir dagegen vorgehen? Ich bin sehr dankbar für Hilfe!
Ich verdiene ca. 5000 Euro im Jahr, habe natürlich keinen Arbeitgeber, der irgendwelche Leistungen nach § 3 Nr. 62 EStG für mich zahlt.
Seit Jahren sind unsere Steuererklärungen immer gleich, noch nie wurde bei uns ein Vorwegabzug § 10 gekürzt. Nun wurden 16% abgezogen berechnet von dem Gehalt meines Mannes, aber auch von meinem "Lohn" für die Nachhilfestunden. Aber ich gehöre doch gar nicht zu den entsprechenden Berufsgruppen. Nur weil mein Mann mich privat krankenversichert, erhalte ich damit doch nicht Zukunftssicherungsleistungen.
Wir sollen nämlich darauf berechnet über 1000 Euro nachzahlen, sonst gab es immer etwas zurück. Wie können wir dagegen vorgehen? Ich bin sehr dankbar für Hilfe!
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