Frage wegen Fahrtkosten bei gemeinsamer Veranlagung

  • Hallo Zusammen,

    ich würde gerne mal um eure Hilfe bei folgender Fragestellung bezüglich Fahrtkosten bitten. Meine Frau und ich haben letztes Jahr geheiratet. Aufgrund unterschiedlicher Einkommensverhältnisse haben wir die Steuerklassen 3+5 gewählt. Nun steht unsere erste gemeinsame Steuererklärung an. Wir arbeiten bei zwei unterschiedlichen Firmen, die sich jedoch an derselben Anschrift befinden, ca. 20km einfache Entfernung von unserem Wohnort. Meine Frau hat (noch) keinen Führerschein. Sie fährt manchmal mit mir im Auto mit, ab und an jedoch auch mit der Straßenbahn weil sich Ihre Arbeitszeiten manchmal über einen kürzeren Zeitraum ändern können. Da dies unregelmäßig ist, hat sie auch keine Monatskarte o.ä., sondern nimmt Einzelfahrkarten, die sie jedoch nicht aufgehoben hat. Denkt ihr das FA wird es konkret nachprüfen bzw. Nachweise sehen wollen, wenn wir bei mir die Fahrtkosten für ein KFZ und bei meiner Frau die Fahrtkosten für den OPNV ansetzen? Für eure Unterstützung danke ich bereits vorab. LG, Tom

  • Wenn die Angaben den Tatsachen entsprechen, kann man es versuchen. Haben Sie noch alle Reisedaten taggenau genau parat oder schätzen Sie die jetzt über den Daumen?

    Notfalls verlangt das Finanzamt entsprechende Versicherungen, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, wenn man falsche Angaben macht.

    Allerdings würde ich als Finanzbeamter Aufzeichnungen verlangen und dann stutzen, wenn man die in einem Tagebuch eigens wegen des Nachweises der Fahrten gemacht und dabei nicht daran gedacht hat, als besten, authentischen Beleg den jeweils am Reisetag abgestempelten Fahrschein aufzubewahren!

    Kommt die Frau mit den Fahrten und sonstigen Werbungskosten überhaupt über die Werbungskostenpauschale? Wenn nicht, lohnt sich der ganze Versuch überhaupt nicht

    Staufer

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