Mietvertrag mit Miete von Null in Steuererklärung anzugeben?

  • Hallo in die Runde,
    seit Corona nutze ich ein derzeit leerstehende Haus der Schwiegereltern als Büro. Nun ist die Heiz- und Stromkostenabrechnung gekommen, die mit dem langen Winter doch recht hoch ausgefallen ist. Nun kann ich ja die Kosten für das Büro von der Steuer absetzen. Die Rechnung für die Heiz- und Stromkosten geht aber an die Schwiegereltern. Damit ich die Kosten geltend machen kann, wäre die Idee einen Mietvertrag mit den Schwiegereltern abzuschließen, mit dem die Nebenkosten mir berechnet werden können. Die Miete selbst würde sich auf Null Euro belaufen. Die Schwiegereltern sind verrentet und müssen die Steuererklärung machen. Nun würden sie mit dieser Idee zwar vermieten, aber keine Mieteinnahmen erziehlen. Muss die Vermietung trotzdem in der Steuererklärung der Schwiegereltern angegeben werden?

  • Zwischen Eltern und Kindern müssen keine Mietverträge abgeschlossen werden. Das können Sie zwar machen aber wozu? Zahlen Sie doch die Rechnung für Heizung und Strom, dann haben Sie die Überweisung von ihrem Konto vorgenommen. Warum wollen Sie denn so einen überzogenen bürokratischen Aufwand betreiben, der am Ende keiner sein soll?

  • Danke für die Rückmeldungen.
    Papa_001: Stimmt, daran habe ich nicht gedacht. Doof nur, dass die Rechnung schon per Lastschrift von den Schwiegereltern bezahlt ist.
    Staufer: zu überlegen, aber für dieses Jahr schon zu spät.

  • Wenn Ihre Schwiegereltern die Rechnung per Lastschrift auf das Konto des Energielieferanten bezahlt haben ist das Kriterium ebenso erfüllt. Dann ist das nur ein abgekürzter Zahlungsweg. Jetzt müssen nur noch Sie den Betrag auf dasselbe Konto überweisen mit dem ihre Schwiegereltern die Rechnung beglichen haben und alles ist gut. Ihre Schwiegereltern könnten ihnen noch einen Eigenbeleg ausstellen. Dann stimmt wieder alles.

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