Vorsorgeaufwendungen, GVK Beiträge Vorauszahlung

  • Servus zusammen,

    ich bin neu hier und mache dieses Jahr meine Est mit Steuersparerkärung selber (Steuerjahr 2019). Die letzten zwei Jahre war ich bei einem Steuerberater, der aber nur Geld gekostet hat. Deshalb versuche ich es dieses Jahr mal selbst .


    Ich habe mal eine Frage zu den Vorsorgeaufwendungen. Ich bin momentan noch freiwillig gesetztlich versichert und "firmenzahler". Da die Basiskrankenversicherung sowie Pflegeversicherung den abzugsfähigen Betrag i. H. v. 3800 € (verheiratet) weit überschreitet, kann ich keine weiteren Versicherungen wie z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, anteilig KFZ-Haftpflicht usw. geltend machen.


    Jetzt habe ich gelesen, das man die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Selbstzahler auch bis zu 3 Jahre im voraus bezahlen kann. Ich versuche das gerade mal durchzuspielen im Programm allerdings kenn ich nicht ganz die Vorgehensweise.


    Ich bekomme vom AG Zuschüsse zur GKV i. H. der Hälfte, wie üblich. Nehmen wir mal einen Wert für die

    Krankenkasse

    AN: 8000€

    AG Zuschuss 4000€


    Pflegeversicherung

    AN: 1000€

    AG Zuschuss: 500€


    Gehen wir davon aus, das ein Wechsel von Firmenzahler zu Selbstzahler möglich ist.


    Jetzt zahle ich 3 Jahre voraus. Ich muss also 3x8000€ + 3x1000€ voraus bezahlen. Insgesamt 27000€.


    Diese 27000€ kann ich dann in demjenigen Steuerjahr, indem die Ausgaben getätigt worden sind, als Sonderausgaben Basisversicherung (Kranken und Pflegeversicherung) geltend machen und erhalte eine Steuererstattung.


    In den nächsten 3 Jahren habe ich keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Da meine Frau nur teilzeit in die Arbeit geht, bezahlt sie etwas über 1000€ Krankenversicherungsbeiträge. Jetzt wäre noch Puffer für den Höchstbetrag von 3800€ und somit könnte man die weiteren Versicherungen geltend machen, die da wären Arbeitslosenversicherungen, Unfall- Hafttplicht, Risikolebensversicherung usw.


    Ich erhalte aber immernoch, also in den nächsten 3 Jahren, als Selbstzahler die AG Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Gehalt. Ist es bisher noch richtig? Ich habe den Zusammenhang, wie sich das mit dem Zuschüssen der AG Anteile verhält noch nicht ganz verstanden!


    Da die Zuschüsse ja steuerfrei sind, muss ich die ja noch irgendwie versteuern? Wo muss ich das dann eingegeben?

    Wenn ich mal weiß, wie man das in die Software eingibt, könnte man mal sehen, ob sich das vorteilhaft auswirkt. Was meint ihr zu meinem Vorhaben?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.


    Gruß

    Michael

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