Geförderte Riesterkapital wird bei Entnahme zur Schuldentilgung im Wohnförderkonto vermerkt, das nicht geförderte nicht. Wie wird ein eventueller Gewinn des nicht geförderte Riesterkapitals bei Entnahme vor dem 60/62ten Lebensjahr versteuert?
Leider findet man dazu im Steuer-Ratgeber keine Hinweise.