Datum des Zugangs bei Abgabe mit ELSTER

  • Hallo @All,

    ich habe heute einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf Einkommensteuerveranlagung für das Kalenderjahr 2007 erhalten. Darin beruft sich das Finanzamt auf den § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung. Demnach wäre die gesetzlich festgelegte Festsetzungsfrist am 31.12.2011 abgelaufen. Soweit so gut und richtig.
    Ich habe den Antrag allerdings am 29.12.2011 mittels Steuersparerklärung per ELSTER abgesendet. Damit gilt für mich der Antrag beim Finanzamt als zugegangen. Die ausgedruckte Version der komprimierten Steuererklärung habe ich dann zusammen mit den Belegen ein paar Tage später mit der Post versendet. Das Finanzamt behauptet nun, dass der Antrag erst am 06.01.2012 und damit zu spät eingegangen sei.
    Gemäß § 87a (Elektronische Kommunikation) Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung heißt es: "Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet hat." Damit ist für mich der rechtzeitige Zugang gegeben.
    Kennt sich jemand diesbezüglich mit der Rechtslage aus?

    Vielen Dank schonmal.

    -smartie-

    [size="1"][ 24. Januar 2012, 16:44: Beitrag editiert von: smartie ][/size]

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!