• Hallo,

    ich bin Selbstständig als Freiberufler und arbeite in Hamburg. Ich berate Unternehmen im Bereich Energieeffizienz. Meine Kunden sind teils in Hamburg und teils außerhalb. Ich möchte zukünftig mit dem Rad zu meinen Kunden und Geschäftspartnern, die innerhalb von Hamburg sind, fahren. Kunden die außerhalb von Hamburg sind, besuche ich weiterhin mit dem Auto.
    Soweit ich mich schlau gemacht habe, kann ich ein Rad als Betriebsvermögen einlegen. Da ich es wahrscheinlich mehr als 10%, aber weniger als 50% betrieblich nutzen werde, kann ich es als gewillkürtes Betriebsvermögen einlegen, richtig? Falls ja, würde ich gerne die 1%-Methode anwenden. Nur damit ich das richtig verstehe, nachfolgend ein Beispiel:

    1%-Methode (Pauschal)
    - UVP Rad: 5.500€
    - Ich nutze es 12 Monate im Jahr ebenfalls privat >> 1% = 550€
    - D.h. ich muss pro Jahr, über den Abschreibungszeitraum, 550€ als fiktive Einnahmen meinem zvE anrechnen?

    Abschreibung
    - Umsatzsteurabzug 19% = Radwert (netto) 4.620€
    - Abschreibung 7 Jahre >> 660€/a

    Also, wenn ich das alles richtig verstanden habe, kann ich ein Rad, welches ich mind. 10% betrieblich nutze als Betriebsvermögen einlegen. Wenn dieses Rad 5.500€ (inkl. MwSt.) kostet, kann ich als Freiberufler durch meine Umsatzsteuervoranmeldung rund 880€ abziehen und pro Jahr etwa 110€ (660€ Abschreibung minus 550€ private Nutzung) von meinem zvE abziehen. Ist das korrekt?

    Kann ich weiterhin meine Fahrten mit dem Auto, wenn ich zu Kunden außerhalb von HH fahre, ebenfalls als Betriebsfahrten geltend machen?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    René L.

  • Zitat von Rene L.;21797

    Hallo,
    - Ich nutze es 12 Monate im Jahr ebenfalls privat >> 1% = 550€

    1 % Pro Monat(660€) plus Umsatzsteuer, welche an das Finanzamt abgeführt wird. Dadurch holt sich das FA die Vorsteher wieder zurück.

  • Hallo Adi,

    natürlich, meine Rechnung war falsch. 1% pro Monat (55€ *12 = 660€)
    Also, Abschreibung = 660€, fiktive Einnahmen auch 660€.

    Fiktive Einnahmen muss man ebenfalls mit 19% Umsatzsteuer ansetzen? Also habe ich quasi gar keinen Vorteil?

    Besten Dank.

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