Hi,
ich bin Angestellter (bei einem Dritten) und meine Ehefrau ist selbstständig (eigener Gewerbebetrieb).
Ich bin demnach in Lohnsteuerklasse IV eingeordnet, meine Frau natürlich in gar keiner.
Aktuell verdient sie in etwa so viel, dass sie/wir bei gemeinsamer Veranlagung keine Steuernachzahlung/-Erstattung haben (kommen auf +/-0) bzw. sie unterjährig keine Vorauszahlungen (Einkommensteuer, natürlich) leisten muss.
Jetzt gibt es bei ihr/uns Veränderungen, die dazu führen, dass sie ab ca. Q4/2018 deutlich weniger Betriebseinnahmen (und damit Gewinn) haben wird.
Damit wird bei der Steuererklärung für 2018 bzw. 2019 vermutlich eine deutliche Steuererstattung zu erwarten sein.
Frage ist jetzt:
Ist es möglich, dass ich von Steuerklasse IV auf Steuerklasse III wechsel, um bereits ab sofort die Liquidität deutlich zu erhöhen? Einfach, weil es halt schon einen Unterschied macht, ob ich jeden Monat sofort 500 € mehr in der Tasche habe, oder ob ich bis Mai/Juni/Juli 2019/2020 (also bis nach Bearbeitung der Steuererklärung) warten muss.
ich bin Angestellter (bei einem Dritten) und meine Ehefrau ist selbstständig (eigener Gewerbebetrieb).
Ich bin demnach in Lohnsteuerklasse IV eingeordnet, meine Frau natürlich in gar keiner.
Aktuell verdient sie in etwa so viel, dass sie/wir bei gemeinsamer Veranlagung keine Steuernachzahlung/-Erstattung haben (kommen auf +/-0) bzw. sie unterjährig keine Vorauszahlungen (Einkommensteuer, natürlich) leisten muss.
Jetzt gibt es bei ihr/uns Veränderungen, die dazu führen, dass sie ab ca. Q4/2018 deutlich weniger Betriebseinnahmen (und damit Gewinn) haben wird.
Damit wird bei der Steuererklärung für 2018 bzw. 2019 vermutlich eine deutliche Steuererstattung zu erwarten sein.
Frage ist jetzt:
Ist es möglich, dass ich von Steuerklasse IV auf Steuerklasse III wechsel, um bereits ab sofort die Liquidität deutlich zu erhöhen? Einfach, weil es halt schon einen Unterschied macht, ob ich jeden Monat sofort 500 € mehr in der Tasche habe, oder ob ich bis Mai/Juni/Juli 2019/2020 (also bis nach Bearbeitung der Steuererklärung) warten muss.
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