Liebe Forumsmitglieder,
mein Praxis-PKW ist in 2017 steuerlich komplett abgeschrieben worden.
Ist es korrekt, dass ich seitdem keinerlei Kosten (Benzin, Versicherung, Steuern etc.) mehr als Betriebsausgaben absetzen kann?
Herzliche Grüße,
Jürgen
Praxis-PKW
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Ist nicht korrekt.
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Aber die wirken sich bei der 1%-Regelung erst dann aus, wenn die Kosten den privaten Nutzungsanteil übersteigen, oder?
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Die Privatfahrten werden über die 1% Regelung abgerechnet , also Einnahmen. Die Ausgaben sind die PKW Betriebskosten, die Sie dagegen rechnen
Ergeben Sie immer wieder Fragen: Da würde ich zur Proschüre, hier vom Haus, raten:
://http://www.steuertipps.de/selbststaendig…prozent-methode PKW-Betriebsskosten des PKW
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Stichwort: Kostendeckelung!
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