Hallo,
im November 2017 wurde mein Betriebs-Pkw gestohlen. Dieser ist auch im Jahr 2017 abgeschrieben und steht mit einem Restbuchwert von 1,00 € in der Gewinnermittlung. (ich bin freiberuflich tätig, daher ist keine Bilanz, sondern lediglich die EÜR erforderlich)
Folgendes Problem: In der Gewinnermittlung unter dem Passus "Fahrzeuge" wurde das Datum der Entwendung mit dem Datum "Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen" belegt. Bis hier hin alles okay. Dann soll der Verkaufserlös bzw. der Entnahmewert eingetragen werden. Die Versicherung hat aber erst im Januar 2018 eine Entschädigungssumme gezahlt, ohne Angabe von MwSt. Da ja das Zufluss/Abfluss-Prinzip besteht, wird ja normalerweise die Einnahme "erst zum Zeitpunkt der Zahlung" berücksichtigt. Also Pkw in 2017 entwendet - Entschädigung erst in 2018 erhalten. Soll man hier evtl. das Datum der Entschädigung unberücksichtigt lassen? Und die Entschädigungssumme beim Fahrzeug direkt eintragen, dort wo sie eigentlich auch hin gehört?
Die Umsatzsteuer würde ich mit 0,00 € stehen lassen. Die Versicherung hat auf ihrem Abrechnungsschreiben keine ausgewiesen. Der Pkw wurde bei Aufnahme ins Betriebsvermögen aus dem Privatvermögen übernommen und daher ist keine Vorsteuer (die ich beim FA geltend gemacht habe) angefallen.
Hat hierzu jemand eine Idee?
Ich danke euch jedenfalls schon mal im Voraus.
Viele Grüße
im November 2017 wurde mein Betriebs-Pkw gestohlen. Dieser ist auch im Jahr 2017 abgeschrieben und steht mit einem Restbuchwert von 1,00 € in der Gewinnermittlung. (ich bin freiberuflich tätig, daher ist keine Bilanz, sondern lediglich die EÜR erforderlich)
Folgendes Problem: In der Gewinnermittlung unter dem Passus "Fahrzeuge" wurde das Datum der Entwendung mit dem Datum "Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen" belegt. Bis hier hin alles okay. Dann soll der Verkaufserlös bzw. der Entnahmewert eingetragen werden. Die Versicherung hat aber erst im Januar 2018 eine Entschädigungssumme gezahlt, ohne Angabe von MwSt. Da ja das Zufluss/Abfluss-Prinzip besteht, wird ja normalerweise die Einnahme "erst zum Zeitpunkt der Zahlung" berücksichtigt. Also Pkw in 2017 entwendet - Entschädigung erst in 2018 erhalten. Soll man hier evtl. das Datum der Entschädigung unberücksichtigt lassen? Und die Entschädigungssumme beim Fahrzeug direkt eintragen, dort wo sie eigentlich auch hin gehört?
Die Umsatzsteuer würde ich mit 0,00 € stehen lassen. Die Versicherung hat auf ihrem Abrechnungsschreiben keine ausgewiesen. Der Pkw wurde bei Aufnahme ins Betriebsvermögen aus dem Privatvermögen übernommen und daher ist keine Vorsteuer (die ich beim FA geltend gemacht habe) angefallen.
Hat hierzu jemand eine Idee?
Ich danke euch jedenfalls schon mal im Voraus.
Viele Grüße
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