Aufforderung zur Bilanzierung

  • Hallo Mädels & Jungens
    wollte auf diesem Wege mal eine Frage zum obigen Thema stellen.

    Zur Vorgeschichte:
    Ich bin selbständiger Einzelunternehmer im Innenausbau.
    Mein Gewinn aus 2016 betrug 71 T€ und aus 2017 68 T€ (aber noch nicht abgegeben nur die monatl UsSt.Bescheide)
    Das Finanzamt hat mich nun aufgefordert eine Bilanzierung ab 1.1.2018 zu führen.
    Die Einnahmen wurden aus zwei sehr großen Aufträgen erzielt, welche ich mit ach und Krach ausgeführt habe.
    Sodass ich Aufträge in dieser Größenordnung nicht mehr annehmen werde.
    Prognose zum Gewinn in 2018 ca. 30 -40 T€
    Für mich würde das bedeuten ich brauche für ein Jahr ein neues Steuerprogramm welches Bilanzierungen ausweist um danach in weiteren Jahren dann doch wieder die herkömmliche EÜR zu erstellen. (die ich persönl. selber mache und auch gut damit klarkomme). Macht für mich nicht so Sinn.

    Jetzt die Frage:
    kann man das FA davon überzeugen die Bilanzierung auszusetzen?

    Gruß holzworker01

  • Sie hätten im vorherein einen Antrag auf Befreiung( § 148 AO) stellen müssen. Die Erleichterung nach § 148 AO kann auch rückwirkend gestellt werden. Legen Sie Einspruch ein und teilen Sie dem Finanzamt mit, dass in den kommen Jahren der Gewinn wesentlich unter der Grenze von 60.000 € liegt.

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