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Darf ich ein Spielgerät abschreiben?
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Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens werden im Gegensatz zu Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens grundsätzlich nicht abgeschrieben, also nein.
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Darf ich ein Spielgerät abschreiben?
Hallo,
ich bin selbständig im Bereich Spielgeräte und habe einen eigenen Onlineshop. Ich habe einen Gewerbeschein und verdiene damit hauptsächlich mein Geld. Nun zu meiner Frage: Ich habe letztes Jahr im März einen Kickertisch für brutto 1.700 € gekauft und werde ihn in diesem Monat verkaufen. Darf ich den Kickeritsch nun für die 10 Monate abschreiben?
Bin mir nicht ganz sicherStichworte: -
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