Unselbstständige Niederlassung bekommt Rechnungen

  • Hallo Forum,

    ich habe eine frage an die Steuerberater unter euch.

    Ein Unternehmen (UG) hat einen Hauptsitz in einer Stadt und eine unselbstständige Niederlassung in einer anderen Stadt und einem anderen Bundesland angemeldet (Gewerbeanmeldung auf unselbstständige Niederlassung vorhanden).

    Wenn die unselbstständige Niederlassung eine Rechnung bekommen, darf die UG (also der Hauptsitz) diese dann beim Finanzamt einreichen bzgl. MwSt. oder wird diese abgelehnt?
    Der Firmenname ist der selbe, nur die Adresse ist eine andere.


    Viele Grüße

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