Hallo zusammen,
ich arbeite seit letztem Jahr selbständig als Redakteur und habe meine Steuererklärung für 2020 daher erstmalig als Selbständiger / Freiberufler abgegeben und das entsprechende Formular in der SSE ausgefüllt. Der Gewinn wurde dabei automatisch aus der Gewinnermittlung übernommen. Nach Erhalt des Bescheids ist mir nun aufgefallen, dass die SSE den Gewinn automatisch unter Punkt 11 der Anlage S "Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten" eingetragen hat, statt unter 4 "aus freiberuflicher Tätigkeit".
Weiß jemand, worin da der Unterschied liegt bzw. ob das irgendwelche finanziellen oder steuerrechtlichen Auswirkungen hat?
Danke und Gruß
Tim