Anlage S: Unterschied zwischen freiberuflicher und anderer selbständiger Tätigkeit

  • Hallo zusammen,

    ich arbeite seit letztem Jahr selbständig als Redakteur und habe meine Steuererklärung für 2020 daher erstmalig als Selbständiger / Freiberufler abgegeben und das entsprechende Formular in der SSE ausgefüllt. Der Gewinn wurde dabei automatisch aus der Gewinnermittlung übernommen. Nach Erhalt des Bescheids ist mir nun aufgefallen, dass die SSE den Gewinn automatisch unter Punkt 11 der Anlage S "Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten" eingetragen hat, statt unter 4 "aus freiberuflicher Tätigkeit".

    Weiß jemand, worin da der Unterschied liegt bzw. ob das irgendwelche finanziellen oder steuerrechtlichen Auswirkungen hat?

    Danke und Gruß
    Tim

  • Steuerlich hat es keine Auswirkungen. Warum das Programm den Gewinn fälschlich in Zeile 11 statt in Zeile 4 einträgt, keine Ahnung !

    Zeile 11 ist eine den Papierformularen geschuldete Auffangzeile, falls jemand mehr als eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Bei

    elektronischer Übermittlung dupliziert man in solchen Fällen normalerweise einfach die Zeile 4.

  • Vielen Dank Charlie für die schnelle Antwort! Ich habe auch keine Möglichkeit gefunden, meine freiberufliche Tätigkeit irgendwo einzutragen, wenn ich den Gewinn automatisch aus der Gewinnermittlung übernehme. Dann werde ich im nächsten Jahr einfach auf manuelle Eingabe der Anlage S wechseln und den Betrag übernehmen, damit es zumindest korrekt ausgefüllt ist.

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