Hallo,
wenn ich als Gewerbetreibender mein häusliches Arbeitszimmer umsatzsteuerlich meinem Unternehmensvermögen zuordne, kann ich doch die Vorsteuer aus den mit dem Arbeitszimmer im Zusammenhang stehenden laufenden Kosten (z.B. anteilige USt vom Strom) entsprechend geltend machen?
Habe ich durch die Zuordnung zum Unternehmensvermögen auch Nachteile? Also wie sieht es z.B. bei der Betriebs- bzw. Unternehmensaufgabe aus?
(Das Wohnhaus in dem sich das (zukünftige) Arbeitszimmer befindet, ist schon vor Jahren errichtet worden, so dass keine anteilige Vorsteuer für die Herstellung des Arbeitszimmers mehr gezogen werden kann, sondern eben nur, wie beabsichtigt, für die laufenden Kosten)
VG MrX
wenn ich als Gewerbetreibender mein häusliches Arbeitszimmer umsatzsteuerlich meinem Unternehmensvermögen zuordne, kann ich doch die Vorsteuer aus den mit dem Arbeitszimmer im Zusammenhang stehenden laufenden Kosten (z.B. anteilige USt vom Strom) entsprechend geltend machen?
Habe ich durch die Zuordnung zum Unternehmensvermögen auch Nachteile? Also wie sieht es z.B. bei der Betriebs- bzw. Unternehmensaufgabe aus?
(Das Wohnhaus in dem sich das (zukünftige) Arbeitszimmer befindet, ist schon vor Jahren errichtet worden, so dass keine anteilige Vorsteuer für die Herstellung des Arbeitszimmers mehr gezogen werden kann, sondern eben nur, wie beabsichtigt, für die laufenden Kosten)
VG MrX
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