Ich habe einen Pkw am 20.12. als Betriebsvermögen gekauft. Der Pkw wurde in die Garage gefahren und die nächsten 2 Tage für Zulassung, Winterreifenmontage und Tanken benutzt. Danach bin ich mit dem Wohnmobil bis in den Januar in den Urlaub gefahren. Muss ich für diesen Monat 1% Privatanteil bezahlen, obwohl er nicht privat genutzt wird? Ein Fahrtenbuch wurde nicht erstellt. Wo ist das genau erläutert? Ich habe mitbekommen, dass wenn man für 1 Monat (1.-31.) den Führerschein entzogen bekommen hat auch keinen Privatanteil berechnen muss.
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Keine Ankündigung bisher.
Privatanteil KFZ, obwohl nicht privat genutzt?
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Wurde der PKW einen vollen Kalendermonat nicht privat genutzt, müssen Sie für diesen Monat auch keinen Nutzungswert versteuern. Sie sollten einen Nachweis erbringen , warum keine Privatnutzung erfolgt ist und dass auch kein Angehöriger von Ihnen in dieser Zeit den Pkw privat genutzt hat (BMF-Schreiben vom 18.11.2009, BStBl. 2009 I S. 1326 Tz. 15).Zuletzt geändert von Adi; 24.05.2020, 14:06.
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Zitat von Adi Beitrag anzeigenWurde der PKW einen vollen Kalendermonat nicht privat genutzt, müssen Sie für diesen Monat auch keinen Nutzungswert versteuern. Sie sollten einen Nachweis erbringen , warum keine Privatnutzung erfolgt ist und dass auch kein Angehöriger von Ihnen in dieser Zeit den Pkw privat genutzt hat (BMF-Schreiben vom 18.11.2009, BStBl. 2009 I S. 1326 Tz. 15).
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"Die Monatswerte sind nicht anzusetzen für volle Kalendermonate, in denen eine private Nutzung oder eine Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ausgeschlossen ist."
Ich bin mir da gar nicht so sicher wie Sie. Ich kann mir gut vorstellen, dass das FA der Meinung ist, dass es nicht ausgeschlossen war, sondern nur nicht genutzt wurde, also nur nicht stattfand.
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Ich rate davon ab, große Anstrengungen zu unternehmen, die Unmöglichkeit der privaten Nutzung geltend zu machen. Das Finanzamt wird nicht nur in diesem Fall, sondern auch künftig ganz genau hinsehen.
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie übrigens im Steuerjahr noch die komplette Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Jedoch nur die tatsächlich gezahlte Umsatzsteuer, während sich die 1-Prozent-Regelung am Listenpreis orientiert.Zuletzt geändert von Staufer; 26.05.2020, 09:54.
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