Zinsen auf Steuergutschrift?

  • Nachdem ich die Erklärung für 2018 abgegeben habe, bekam ich Fragen zu verschiednen Themen nacheinander über ein 3/4 Jahr. 7 x wurde ich angeschrieben und es kam keine Änderung zu stande. Am 27.12.19 wurde nun ein Bescheid erlassen mit willkürlich geänderten Zahlen. Dieser wurde in der Zwischenzeit mit Bescheid vom 20.3.20 berichtigt. Bekomme ich für diese Zeit Zinsen, da ich die willkürliche Steuerlast bezahlen musste?

  • Zinsen werden automatisch ermittelt. Entweder Sie erhalten sie mit ihrer Rückerstattung oder Sie zahlen sie mit ihrer Nachzahlung.

    Aber die werden doch erst dann verzinst, wenn seit Ende des betreffenden Steuerjahres mehr als 15 Monate verstrichen sind.

  • das heisst also das FA darf willkürlich Steuer erheben, wenn ich dann nach Monaten eine Richtigstellung erhalte, gibt es keinen Zinsen?


    Das ist alles in der AO geregelt. Da der geänderte Steuerbescheid für 2018 noch vor Beginn der Verzinsung am 01.04.2020 erlassen wurde,

    gibt es keine Erstattungszinsen. Dass die Steuerfestsetzung willkürlich war, lässt sich in der Regel nicht beweisen.

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