Frage zu Steuervorteil, wenn Büro in andere Ortschaft liegt

  • Hallo,

    wenn ich eine Immobilie / Eigentumswohung an einem anderem Ort besitze und daraus ein Büro machen möchte, welche Kosten kann ich in einem solchen Fall absetzen. Wird die ortsübliche Miete zugrunde gelegt oder verhält es sich in einem solchen Fall anders. Ich wohne in Ort B in Eigenheim und will in Ort B eine Wohnung kaufen und diese dann zum Büro umwandeln

    Danke für die Antworten

  • Sie können nur die Abschreibung der Wohnung ansetzen. Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten als Abschreibungsgrundlage. Plus jährliche Betriebskosten.

    Staufer

  • Danke für die Antwort. Hier nochmal im Detail, wie ich die Frage genau meinte:

    Wir besitzen eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage und sind Gesellschafter einer GmbH. Die GmbH braucht ein Büro. Kann man als privater Vermieter seine Eigentumswohnung vollständig an seine eigene GmbH vermieten und daraus alle steuerlichen Vorteile ziehen sowohl als privater Vermieter (Kosten rund um Kauf, Vermietung etc.) als auch Mieter einer Gewerbeimmobilie (Mietkosten etc.)?

  • Diese Fragen müssen Ihnen verbindlich Experten für Gesellschafts- und Steuerrecht beantworten!

    Die Ausgaben der Gesellschaft sind Ihre Einnahmen. Da muss der steuerliche Vorteil oder Nachteil genau kalkuliert sein. Auch auf lange Sicht, z.B. bei Verkauf der Wohnung.

    Staufer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!