Keine Abgabe der amtlichen Steuerformulare beim Versand per Elster

  • Wir wurden von der Finanzverwaltung gebeten, auf den folgenden Punkt hinzuweisen:

    Nach dem Versand einer Steuererklärung per Elster bitte keine amtlichen Steuerformulare beim FA abgeben. Dies erzeugt nur unnötigen Aufwand für das Aussortieren, ggf. werden dann auch die Angaben von diesen Formularen verwendet und nicht die Daten, die per Elster vorliegen.
    Damit wäre dann auch keine Bescheiddatenabholung möglich.

    Elster ersetzt die Abgabe der herkömmlichen amtlichen Formulare!!


    In der Praxis wird in den Finanzämtern verstärkt festgestellt, dass Anwender eine elektronische Übermittlung (nicht authentifiziert) vornehmen, jedoch ein Ausdruck der herkömmlichen Papierformulare erstellt und beim Finanzamt eingereicht wird. Da eine elektronische Übermittlung in diesen Fällen für die Finanzämter nicht erkennbar ist, wird die Veranlagung anhand der Papiererklärung vorgenommen.
    Der Anwender (auch Steuerberater) bekommt in diesen Fällen keine Bescheiddaten bereitgestellt. Außerdem wird ggf. mit einer derartigen Abgabe die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe nicht erfüllt. Diese kann ggf. mit Zwangsmitteln gegenüber dem Anwender durchgesetzt werden. Im Zweifel kann die elektronische Übermittlung und Abgabe eines herkömmlichen Papierformulars auch Auswirkungen auf Abgabefristen und Festsetzung von Verspätungszuschlägen haben.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

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